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   FG Sachsen-Anhalt, 05.12.2000 - 4 K 10881/98   

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https://dejure.org/2000,10738
FG Sachsen-Anhalt, 05.12.2000 - 4 K 10881/98 (https://dejure.org/2000,10738)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 05.12.2000 - 4 K 10881/98 (https://dejure.org/2000,10738)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 05. Dezember 2000 - 4 K 10881/98 (https://dejure.org/2000,10738)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einvernehmlicher Aufhebungsvertrag als steuerlich begünstigte Abfindung; Begriff der Abfindung; Abschluss eines Aufhebungsvertrages wegen Unerreichbarkeit der verfolgten Zwecke; Begriff der Entschädigungszahlung im Sinne des Einkommensteuergesetzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerbegünstige Entlassungsabfindung bei sofortiger Neuanstellung bei einer anderen Firma derselben Unternehmer; Einkommensteuer 1995

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerbegünstige Entlassungsabfindung bei sofortiger Neuanstellung bei einer anderen Firma derselben Unternehmer - Einkommensteuer 1995

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 20.07.1978 - IV R 43/74

    Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG möglich bei Mitwirkung des

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 05.12.2000 - 4 K 10881/98
    Der Begriff der "Entschädigung" beinhaltet, dass der Steuerpflichtige einen Schaden erlitten haben muss, bzw. erlitten hätte, wenn er die Entschädigung nicht erhalten hätte (BFH Urteil vom 20. Juli 1978 IV R 43/74, BStBl II 1979, 9 (12, rechte Spalte oben)).
  • BFH, 09.07.1992 - XI R 5/91

    Tarifbegünstigung bei Umwandlung von Pensionsansprüchen in Abfindung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 05.12.2000 - 4 K 10881/98
    Keinesfalls darf er das schadensstiftende Ereignis aus eigenem Antrieb herbeigeführt haben (H 170 Lohnsteuerrichtlinien (LStR) 1993, zu der erforderlichen Drucksituation: BFH Urteil vom 09. Juli 1992 XI R 5/91, BStBl II 1993, 27).
  • BFH, 16.07.1997 - XI R 85/96

    Keine Auflösung des Dienstverhältnisses bei Arbeitgeberwechsel durch

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 05.12.2000 - 4 K 10881/98
    Die höchstrichterliche Rechtsprechung, nach der allein ein Wechsel des Arbeitgebers noch nicht zu einer Auflösung des Dienstverhältnisses im Sinne von § 3 Nr. 9 EStG führen muss (z.B. Urteil vom 16. Juli 1997 XI R 85/96, BStBl II 1997, 666), findet auf den Streitfall keine Anwendung.
  • BFH, 27.02.1991 - XI R 8/87

    Bei Abschluß oder während des Arbeitsverhältnisses vereinbarte Abfindung für den

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 05.12.2000 - 4 K 10881/98
    Zahlungen, die nicht an die Stelle weggefallener Einnahmen treten, sondern bürgerlich-rechtlich Erfüllungsleistungen eines Rechtsgeschäfts sind, gehören nicht zu den Entschädigungen; dementsprechend muss die an die Stelle der bisherigen Einnahmen tretende Ersatzleistung auf einer neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage beruhen (BFH Urteil vom 27. Februar 1991 XI R 8/87, BStBl II 1991, 703).
  • BFH, 24.04.1991 - XI R 9/87

    Entschädigung zur Abfindung einer unverfallbaren betrieblichen

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 05.12.2000 - 4 K 10881/98
    Die Auflösung ist vom Arbeitgeber veranlasst, wenn dieser die entscheidenden Ursachen für die Auflösung gesetzt hat (z.B. durch Kündigung oder eine ähnliche Erklärung, durch Konkurs ein Angebot der vorzeitigen Pensionierung, Betriebsverlegung) (Bundesfinanzhof (BFH) Urteil vom 24. April 1991 XI R 9/87, Bundessteuerblatt Teil II (BStBl II) 1991, 723).
  • FG Rheinland-Pfalz, 27.03.2007 - 3 K 1036/03

    Steuerfreiheit einer Abfindungszahlung seitens des Arbeitgebers; Ausnahme von der

    Letzteres wurde durch den Aufhebungsvertrag vom 20.4.1995 vielmehr beendet (im Ergebnis wohl ebenso FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 5.12.2000 4 K 10881/98, bestätigt durch BFH, Urteil vom 10.11.2004 XI R 51/03, BStBl II 2005, 441):.
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